Das Europäische Parlament hat klare Erwartungen an die KI-Gesetzgebung. Es strebt an, dass KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Darüber hinaus sollte die Überwachung der KI-Systeme von Menschen und nicht von der Automatisierung selbst ausgeführt werden, um potenziell schädliche Ergebnisse zu verhindern.

Der neue Rechtsrahmen definiert einen risikobasierten Ansatz für die KI-Regulierung. Es legt Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest, die sich nach dem Risiko richten, das von dem jeweiligen KI-System ausgeht. Die Risiken werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, darunter „unannehmbares Risiko“ und „hohes Risiko“. KI-Systeme, die ein „unannehmbares Risiko“ darstellen, werden als Bedrohung für Menschen betrachtet und sind somit verboten.

Darunter fallen beispielsweise Systeme, die zur kognitiven Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmten gefährdeten Gruppen eingesetzt werden können, soziales Scoring und biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme.

Insgesamt stellt das neue KI-Gesetz der EU einen wichtigen Schritt in Richtung der Regulierung künstlicher Intelligenz dar. Es bietet einen ausgewogenen und gründlichen Ansatz, der sowohl die Risiken als auch die Vorteile von KI in Betracht zieht, und ist damit ein entscheidender Baustein für die Zukunft der KI-Entwicklung in Europa.

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