Gesetzgeberische Weichenstellungen für die Ära der Künstlichen Intelligenz
Gesetzgeberische Weichenstellungen für die Ära der Künstlichen Intelligenz Ein Hauch von Zukunft durchzieht die aktuelle Diskussion um die Gesetzgebung der Künstlichen Intelligenz (KI). Besonders in Europa scheint ein Paradigmenwechsel stattzufinden. Am 14. Juni 2023 hat die Europäische Union ein bisher einzigartiges Regelwerk ins Leben gerufen, das erstmals den Weg für die geordnete Einführung und Anwendung von KI ebnet. Diese neue KI-Richtlinie der EU, die als wegweisend in der Welt gilt, zielt darauf ab, einen ausgewogenen Regulierungsrahmen für KI zu schaffen.
Sie kategorisiert KI-Systeme basierend auf ihrem Anwendungspotential in unterschiedliche Risikogruppen: von unbedenklich, über begrenzt riskant und hochriskant bis hin zu strikt verbotenen Systemen. KI-Technologien, die ein hohes Risiko bergen und die Freiheit des Einzelnen stark einschränken könnten, werden eindeutig untersagt. Dies betrifft insbesondere „Social Scoring“-Systeme und umfangreiche Überwachungssysteme, die auf Echtzeit-Biometriedaten basieren. Neben der Einteilung der KI-Systeme in verbotene Kategorien, identifiziert das Gesetz auch Anwendungen mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko. Bemerkenswert ist hierbei, dass generative KI-Systeme, wie zum Beispiel der Textgenerierende Chatbot ChatGPT, nicht unter die verbotenen KI fallen.
Ungeachtet der tiefgreifenden Bedeutung dieses Gesetzes, sind Themen wie die Anwendung biometrischer Daten in der Kriminalprävention nach wie vor Streitthemen. Dies unterstreicht unsere laufenden Anstrengungen, trotz kontinuierlicher Herausforderungen und Diskussionen, die mit KI verbunden sind, ihren enormen Nutzen zu erschließen und zugleich einen ethischen und verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie sicherzustellen.
Jenseits der klar verbotenen KI-Systeme legt das Gesetz auch andere Risikoebenen fest, darunter Anwendungen, die als hochriskant, mäßig riskant und geringfügig riskant eingestuft werden.
Es ist interessant zu beobachten, dass generative KI-Systeme, wie der Chatbot ChatGPT, der eigenständig Artikel verfassen kann, nicht in die Kategorie der verbotenen KI fallen. Allerdings sind Hersteller dazu angehalten, die Risiken ihrer Produkte zu bewerten und bestimmte Anforderungen für Trainingsdaten einzuhalten, die von Aufsichtsbehörden überprüft werden.
Teilen Sie diesen Inhalt: